Impfungen-Masern

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Das OLG Stuttgart hat am 16.2.2016 nicht nur zum „Masern-Virus“ Weltgeschichte geschrieben, sondern die „Wissenschaftlichkeit“ der Existenzbehauptungen aller „krankmachenden Viren“ und der Sinnhaftigkeit der „Schutz“-Impfungen widerlegt.

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Vertuschungsaktion-Impfnebenwirkungen

Umfassende Studie: Es gibt NULL Amish-Kinder, die an Krebs, Diabetes oder Autismus leiden – WARUM?
...bei den Kindern der Amish, die vollständig ungeimpft sind, typische chronische Erkrankungen kaum oder überhaupt nicht auftreten.

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Existenzgrundlage der Virologie richterlich entzogen
Besonders brisant dabei ist, dass eine der sechs vorgelegten Publikationen die exklusive Grundlage sowohl der Masern- als auch der gesamten Virologie darstellt. Das vom BGH bestätigte Urteil des OLG Stuttgart vom 16.02.2016 entzieht der gesamten Virologie auch dem Corona-Hype, die Grundlage, weil alle Virologen sich auf diese einzige Publikation berufen, von der die deutsche Rechtsprechung aussagt, dass sie keinen Beweis für einen Virus enthält.

(Masern-) Impfpflicht – was tun?
Vaxxed - Film von Robert de Niro
Sehr empfehlenswert – auch für Laien + Interesse an der Wirklichkeit
falls der Link fehlschlägt z.B. unter www.yandex.com unten stehenden Text eingeben: https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wurzel-3-2020-virus-interview-juli-2020.pdf)

(Seite 5) Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart versuchte den Spagat und schrieb Weltgeschichte... Es entlarvte elegant, jetzt rechtswirksam, den Irrglauben an das „Masern-Virus“, an die Übertragbarkeit von „Masern“ und an die Möglichkeit und Wirksamkeit der sog. „Masern-Impfungen.“ Nicht zwischen den Zeilen, sondern in den Zeilen des Urteils sind die Fakten zu lesen, dass alle Behauptungen zu allen krankmachenden Viren widerlegt sind.

(S6) …..Ein genialer Schachzug des Gerichts dagegen war der Umgang mit der konkretesten Widerlegung der Existenzbehauptungen des „Masern-Virus“ durch das Robert Koch-Institut (RKI). Das RKI, die höchste staatliche und wissenschaftliche Autorität auf dem Gebiet der Infektionsbehauptungen, widerlegte durch ein in das Verfahren eingeführtes Dokument alle Existenzbehauptungen zum „Masern-Virus.“

Das RKI in der Person von Frau Prof. Dr. Annette Mankertz, Leiterin des Nationalen Referenz-instituts für Masern am RKI, widerlegte mit seiner Aussage zum „Masern-Virus“ gleichzeitig auch die bisherigen Behauptungen der Regierungsstellen, dass „Masern-Impfungen“ gut verträglich sind und keine Nebenwirkungen haben (siehe unten).

Das Gericht hoffte, dass niemand das Urteil liest.

So geschahen am 16.2.2016 vor dem Oberlandesgericht Stuttgart
interessante Dinge, über die die Medien nicht berichteten.

schriftlichen Urteilsbegründung, die das OLG Stuttgart auf seiner Homepage im Internet veröffentlichte
Auslobung: Preisausschreiben hinsichtlich des Nachweises des Masernvirus:
OLG Stuttgart Urteil vom 16.2.2016, 12 U 63/15

ging das Gericht noch einen Schritt weiter. Es benennt unter Ziffer 30 des Urteils die Tatsache, dass der Kläger dem Landgericht Ravensburg, das mich verurteilte, die sechs Publikationen nicht vorlegte.

Die Motivation hierbei von Dr. Bardens: Das erkennende Gericht sollte die von mir beklagte und jedem interessierten Laien, bei bloßer Inaugenscheinnahme auffallende, extreme Unwissenschaftlichkeit und Inhaltsleere der sechs „Beweis“-Publikationen nicht überprüfen können.

Ziffer 30 Tatsächlich erfüllten die vorgelegten Publikationen weder einzeln noch in der Gesamtschau die Kriterien der Auslobung. Das Gericht habe die Artikel bereits nicht selbst geprüft. Diese wurden - unstreitig - erst im Berufungsverfahren (in englischer Sprache) vorgelegt (Bl. 256 f d. A.). So habe das Gericht akzeptiert, dass aus den sechs Publikationen und den darin zitierten Veröffentlichungen auf willkürliche Weise Aussagen und Argumente vom Sachverständigen entnommen worden seien und diese entgegen der Aussagen und Intension der Autoren ausgelegt und gedeutet sowie zusätzliche Aussagen erfunden worden seien, die in den Publikationen nicht getätigt worden seien. Schließlich sei daraus ein Konglomerat der Aussagen der Autoren auf nicht nachvollziehbare und überprüfbare Weise konstruiert worden.

Das Gericht habe mit drei Richtern 3:0 gegen ihn entschieden. Dies ist ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Noch nie hat ein Gericht öffentlich dargetan, ob es 3:0, 0:3, 2:1 oder 1:2 entschieden…

Die „Gene“ des „Masern-Virus“ sind in Wirklichkeit die „Gene“ von ganz normalen, gesunden Zellen...

Absatznummer 122 des Urteils/OLG - Aussage zum Schluss, dass meine Berufung Erfolg hat, weil „den Beweis der Existenz des Masern-Virus durch ‚eine wissenschaftliche Publikation‘ zu führen, durch den Kläger nicht erfüllt wurde.“

(S8) ... die erste Publikation im Masern-Virus-Prozess, die Publikation des Nobelpreisträgers, John Franklin Enders und seiner Kollegen aus dem Jahr 1954, keinen Beweis für die behauptete Existenz des vermuteten „Masern-Virus“ darstellt. Was dieses Faktum so bedeutend macht, ist zum einen,

1. dass diese Publikation die einzige und exklusive Grundlage aller anderen ca. 30.000 „wissenschaftlichen“ Publikationen zum Thema „Masern-Virus“, „Ansteckung“ von Masern und „Schutzimpfung“ gegen Masern ist. Alle Aussagen zum „Masern-Virus“, zur Über-tragbarkeit von Masern und zur Masern-Impfung basieren exklusiv und nur auf dieser Publikation.

... Nobelpreises übersehen, und in Folge alle Virologen bis heute, dass sie die Zellen ungewollt aushungern und vergiften, bevor überhaupt das eigentliche „Infektions-experiment“ beginnt. Aus dem Gemisch sterbender Zellen wurden Zellbestandteile isoliert, niemals ein „Virus.“

(S9) Das OLG Stuttgart hat am 16.2.2016 nicht nur zum „Masern-Virus“ Weltgeschichte geschrieben, sondern die „Wissenschaftlichkeit“ der Existenzbehauptungen aller „krankmachenden Viren“ und der Sinnhaftigkeit der „Schutz“-Impfungen widerlegt.

Auszug aus: http://wissenschafftplus.de/newsletter

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Die Haftung überlassen die Händler nur dann dem behandelnden Arzt, wenn dieser die 'Grüne Liste' nicht den Eltern zeigt. Diese Liste zeigt alle Nebenwirkungen der Impfstoffe auf! — und wenn die Eltern ihren Säugling trotzdem impfen lassen, dann stehen sie bei Impfschäden alleine in der Haftung!

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